„Wege entstehen dadurch, dass man sie geht.“ Franz Kafka

 



Ablauf und Kosten


Behandelt werden können Versicherte aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen, sowie Beihilfeberechtigte. Selbstverständlich können Sie die Kosten der Behandlung auch immer selbst tragen, wenn Sie das wünschen. 

Die Berechnung des Honorars  für Privatversicherte und Selbstzahler richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP.

Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten, direkt über das Einlesen der Versichertenkarte. 


Ablauf – Step by Step

Nehmen sie Kontakt mit mir auf und informieren Sie sich über freie Therapieplätze und mögliche Wartezeiten. 

Sollte ein Therapieplatz frei sein, können wir gerne ein Erstgespräch vereinbaren. 

Darüber hinaus ist es immer möglich auch kurzfristig einen Termin zu erhalten, wenn es um eine Einschätzung geht, ob eine Psychotherapie erforderlich ist.



Gesetzlich Versicherte

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, wird das Erstgespräch von Ihrer Krankenkasse unproblematisch übernommen. Bringen Sie bitte zum Termin die Krankenkassenkarte mit.

Privat Versicherte

Teilen Sie Ihrer Krankenkasse den Wunsch nach Psychotherapie mit und erkundigen sie sich bzgl. der Kostenübernahme

Das Erstgespräch findet in der Regel mit dem Kind oder dem Jugendlichen und den Eltern (einem Elternteil) gemeinsam statt, da hier sowohl organisatorische Dinge besprochen werden aber auch eine erste diagnostische Einschätzung stattfindet. Im Einzelfall kann hiervon selbstverständlich abgewichen werden. 

Natürlich ist es Jugendlichen auch freigestellt die Termine ohne ihre Eltern wahrzunehmen. 

Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 15. Geburtstag auch ohne Kenntnis der Eltern einen Psychotherapeuten aufsuchen dürfen. 

Nach einem Erstgespräch stehen noch weitere vier probatorische Termine zur Verfügung, in denen Sie, Ihr Kind und ich uns kennenlernen, eine Diagnose gestellt und besprochen wird und ein Therapieplan erarbeitet. In dieser Zeit muss die Therapie, soweit von Ihnen gewünscht,  bei der Krankenkasse/Beihilfe beantragt werden.