„Wege entstehen dadurch, dass man sie geht.“ Franz Kafka

 



Einzeltherapie


In meiner Praxis behandle ich alle psychischen Krankheiten, Störungen und Symptomatiken, bei denen eine Psychotherapie hilfreich ist.
Je nach Alter des Patienten und den gegebenen Umständen mit mehr oder weniger Beteiligung der Eltern. Das Gesetz sieht vor, dass Jugendliche ab dem 15. Geburtstag auch ohne Kenntnis der Eltern einen Psychotherapeuten aufsuchen dürfen.

Behandelt werden können Versicherte aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen, sowie Beihilfeberechtigte. Selbstverständlich können Sie die Kosten der Behandlung auch immer selbst tragen, wenn Sie das wünschen.
Die Berechnung des Honorars für Privatversicherte und Selbstzahler richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP.
Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten, direkt über das Einlesen der Versichertenkarte.

Ablauf:

Nehmen sie Kontakt mit mir auf und informieren Sie sich über freie Therapieplätze und mögliche Wartezeiten.
Sollte ein Therapieplatz frei sein, können wir gerne ein Erstgespräch vereinbaren.
Darüber hinaus ist es immer möglich auch kurzfristig einen Termin zu erhalten, wenn es um eine Einschätzung geht, ob eine Psychotherapie erforderlich ist.

Das Erstgespräch findet in der Regel mit dem Kind oder dem Jugendlichen und den Eltern (einem Elternteil) gemeinsam statt, da hier sowohl organisatorische Dinge besprochen werden aber auch eine erste diagnostische Einschätzung stattfindet. Im Einzelfall kann hiervon selbstverständlich abgewichen werden.

Natürlich ist es Jugendlichen auch freigestellt die Termine ohne ihre Eltern wahrzunehmen.

Nach einem Erstgespräch stehen noch vier weitere probatorische Termine zur Verfügung, in denen Sie, Ihr Kind und ich uns kennenlernen, eine Diagnose gestellt und besprochen, sowie ein Therapieplan erarbeitet wird. In dieser Zeit muss die Therapie, soweit von Ihnen gewünscht,  bei der Krankenkasse/Beihilfe beantragt werden.